Tariflohnkontrollen - Mindestlohnkontrollen

Überprüfung beauftragter Bau- und Dienstleister auf Zahlung des gesetzlichen Mindestlohnes bzw. des jeweiligen Tariflohns

Auftraggeber:

Bremer Straßenbahn AG
Immobilien Bremen AöR
Gewoba AG
Umweltbetrieb Bremen
Universität Bremen
Wirtschaftsförderung Bremen GmbH
Werkstatt Bremen
Sozialdienst Katholischer Frauen

Leistungen GVP:

Tariflohnkontrollen / Mindestlohnkontrollen:

- Aufnahme der erforderlichen Daten (Name, Stundelohn, Art der Tätigkiet und Beginn der Tätigkeit) der Arbeitnehmer des Auftragebers vor Ort;
- Überprüfung der angegebenen Daten durch Lohnunterlagen, Verträge, Rechnungen etc.;
- Bericht an die Sonderkommission Mindestlohn beim Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen.

Informationen zum Projekt

Öffentliche Auftraggeber sind im Lande Bremen dazu verpflichtet, die Einhaltung der Mindestlohnvorgaben nach den Regelungen des Landesvergabegesetzes zu überprüfen. Werden Verstöße festgestellt, kann dies zu Sanktionen führen.