Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg

SektVO-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Luftsicherheitskontrollenleistungen

Auftraggeber:

Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Wolfenbüttel
Sophienstraße 5
38304 Wolfenbüttel

Leistungen GVP:

Vergabemanagement: SektVO-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Luftsicherheitskontrollenleistungen.

Durchführung eines Vergabeverfahrens (offenes Verfahren nach SektVO) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Bearbeitungszeitraum GVP: 01/2016 - 03/ 2016

Informationen zum Projekt

Der Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit des Luftverkehrs, insbesondere vor Flugzeugentführungen, Sabotageakten und terroristischen Anschlägen (§ 1 LuftSiG), ist Aufgabe der Luftsicherheitsbehörden (§ 2 LuftSiG).

Die zuständige Luftsicherheitsbehörde für den Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg ist die Nds. Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, Geschäftsbereich Wolfenbüttel (NLStBV). Diese genehmigt den Luftsicherheitsplan des Verkehrsflughafens Braunschweig-Wolfsburg (vgl. § 8 Abs. 1 LuftSiG) als Grundlage der Aufgabenwahrnehmung gemäß § 5 LuftSiG (Durchsuchung und Überprüfung von Passagieren, Hand- und Reisegepäck) und führt regelmäßige Ergebniskontrollen der Umsetzung durch.

Im Rahmen dieser Vergabe wurden folgende Leistungen vergeben:
Durchführen von Luftsicherheitskontrollen gem. § 5 Abs. 1 bis 4 Luftsicherheitsgesetz (LuftSiG) auf dem Verkehrsflughafen Braunschweig-Wolfsburg.