Städtebauliches Sanierungsgebiet „Ortskern Leeste“ in Weyhe

VOF-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Sanierungsträgerleistungen

Auftraggeber:

Gemeinde Weyhe
Rathausplatz 1
28844 Weyhe

Leistungen GVP:

Vergabemanagement: VOF-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Sanierungsträgerleistungen.

Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach VOF (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Erarbeiten der Matrix für die Bewertung der Bewerbungen
• Auswertung der Bewerbungen und Präsentation der Ergebnisse
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Erstellen der Absageschreiben der nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereiten der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Bearbeitungszeitraum GVP: 03/2016 – 09/2016

Informationen zum Projekt

Gemäß der Städtebauförderungsrichtlinie vom 17.11.2015 wird die Durchführung städtebaulicher Erneuerungsmaßnahmen zur Stärkung zentraler Versorgungsbereiche gefördert, die durch Funktionsverluste, insbesondere gewerblichen Leerstand, bedroht oder betroffen sind. Ziel ist die Erhaltung und Entwicklung dieser Bereiche als Standorte für Wirtschaft und Kultur sowie als Orte zum Wohnen, Arbeiten und Leben. Die Gemeinde Weyhe hat sich um Städtebaufördermittel aus dem Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ beworben. Mit Mitteilung des Amtes für regionale Landesentwicklung Leine-Weser vom 10.8.2015 wurde die von der Gemeinde Weyhe angemeldete städtebauliche Erneuerungsmaßnahme bei der Fortschreibung des Förderungsprogramms für das Programmjahr 2015 erstmals aufgenommen.

Eine vorbereitende Untersuchung nach § 141 BauGB hat für den Ortskern Leeste ergeben, dass das gesamte Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände im Sinne von § 136 Abs. 2 BauGB aufweist und dass es Lösungsansätze gibt, wie diese beseitigt werden können. Die Sanierungssatzung wurde am 16.3.2016 beschlossen.
Das Sanierungsgebiet umfasst eine Fläche von ca. 42 ha und beinhaltet 3 wesentliche Entwicklungsschwerpunkte: „Bahnhof Leeste und Umfeld“, „Leister Platz“ und „Henry-Wetjen-Platz“.

Die Sanierungsmaßnahme wird im vereinfachten Verfahren durchgeführt. Die Anwendung der besonderen sanierungsrechtlichen Vorschriften der §§ 152 bis 156a BauGB ist ausgeschlossen. Die Vorschriften des § 144 BauGB über genehmigungspflichtige Vorhaben und Rechtsvorgänge finden Anwendung.

Im Rahmen dieser Vergabe wurden folgende Leistungen vergeben:
In dem städtebaulichen Sanierungsgebiet „Ortskern Leeste“ sollen städtebauliche Maßnahmen im Sinne der §§ 136 ff. des Baugesetzbuches (BauGB) im Rahmen des Städtebauförderungsprogrammes „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ durchgeführt werden:
• Beschaffung eines treuhänderischen Sanierungsträgers gem. §§ 157 BauGB.

Wert vergebene Leistung: ca. 0,3 Mio. €