B 3 OU Elstorf mit Zubringer A 26

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Objektplanungsleistungen für Verkehrsanlagen

Auftraggeber:

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
GB Lüneburg
Am Alten Eisenwerk 2d
21339 Lüneburg

Leistungen GVP:

Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Erarbeiten der Matrix für die Bewertung der Bewerbungen
• Auswertung der Bewerbungen und Präsentation der Ergebnisse
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Erstellen der Absageschreiben der nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereiten der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Informationen zum Projekt

Der Geschäftsbereich Lüneburg der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr wurde als Vertreter des Landes Niedersachsen von der Bundesrepublik Deutschland mit der Planung der Ortsumfahrung (OU) Elstorf im Zuge der B3 westlich Neu Wulmstorf bis südlich von Elstorf beauftragt.
Der nördliche Planungsabschnitt wurde in der Vergangenheit als OU Ketzendorf als 2. Bauabschnitt der B3n vom Geschäftsbereich Stade beplant. Hierzu wurde bereits eine Umweltverträglichkeitsstudie (UVS) erstellt und ein Variantenvergleich durchgeführt.
Im aktuellen Bundesverkehrswegeplan 2016 wurde die OU Elstorf (3. Bauabschnitt) vom bisherigen „weiteren Bedarf“ in den „vordringlichen Bedarf“ höhergestuft. Um sinnvoll und letztlich rechtssicher planen zu können, wurden daraufhin die beiden Bauabschnitte 2 und 3 zusammengefasst. Die Bezeichnung der Gesamtmaßnahme (2. und 3. Bauabschnitt) lautet „B3 OU Elstorf mit Zubringer A 26“.
Die Durchführung einer UVS mit einem Variantenvergleich ist zur Linienfindung im Rahmen eines voraussichtlich durchzuführenden Raumordnungsverfahrens und zur Vorbereitung der Linienbestimmung erforderlich. Dazu wurden bereits umfangreiche Leistungen aus dem Leistungsbild Umweltverträglichkeitsstudie vergeben. Begleitend hierzu sind unter Berücksichtigung konfliktarmer Korridore richtlinienkonforme Linien in Lage und Höhe zu entwickeln und einem Variantenvergleich zu unterziehen (Objektplanung Verkehrsanlagen, Leistungsphase 1 und 2).

Im Rahmen des Verfahrens werden folgende Leistungen vergeben:

- Objektplanung Verkehrsanlage Lph 1 und 2 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1- Besondere/Zusätzliche Leistungen:
- Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit des Auftraggebers
- Begleitung des Raumordnungsverfahrens inkl. Teilnahme an Besprechungen sowie Einwendungsmanagement
- Mitwirken bei der Aufstellung der Unterlagen für die Linienbestimmung

Bearbeitungszeitraum: 04-2018 - 09/2018