Errichtung eines Siels und Neubau eines Schöpfwerkes in Magdeburg

VgV-Vergabeverfahren (offenes Verfahren) zur Beschaffung von Bauüberwachungsleistungen und Leistungen der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination

Auftraggeber:

Landeshauptstadt Magdeburg
Umweltamt
Untere Wasserbehörde
Julius-Bremer-Straße 8-10
39104 Magdeburg

Leistungen GVP:

Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Erarbeiten der Matrix für die Bewertung der Bewerbungen
• Auswertung der Bewerbungen und Präsentation der Ergebnisse
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Erstellen der Absageschreiben der nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Auswerten der Erstangebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereiten der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Auswerten der Endangebote
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Bearbeitungszeitraum: 12/2019 - 07/2020

Informationen zum Projekt

Für die Furtlake als Hauptvorfluter für das ostelbische Gewässersystem in die Umflut-Ehle bestand für die Hochwassersituationen in der Elbe und der Umflut-Ehle keine Vorflut. Es kam zu Rückstau- und Vernässungserscheinungen, welche die Bausubstanz und die Gebrauchseigenschaften der Wohnbebauung in den ostelbischen Stadtgebieten negativ beeinflussen.
Zweck des Vorhabens war die Sicherstellung der schadlosen Ableitung des Oberflächenwassers für die ostelbischen Gebiete der Landeshauptstadt Magdeburg, auf denen sich Wohnbebauung befindet. Bei einem Pegelstand im Ehle-Umflutkanal höher als in der Furtlake (Steingraben) ist ein Abfluss im freien Gefälle nicht möglich. Aus diesem Grund wurde hier ein Schöpfwerk geplant, das in Betrieb genommen werden soll, wenn der Pegel der Furtlake am linken Deich im Ehle-Umflutkanal die Höhe von 42,00 m NHN erreicht. Die Schöpfwerksanlage ist hydraulisch für einen Bemessungsvolumenstrom von 1,4 m3/s bei einem Bemessungshochwasser von 46,62 m ü NHN und darüber hinaus bis zur vorhandenen Deichkrone von 47,15 mü NHN dimensioniert. Durch die Errichtung eines Siels und Schöpfwerks soll gewährleistet werden, dass die ständige Vorflut des Furtlakengrabensytems auch bei dem Ziehen des Pretziner Wehrs sichergestellt ist.
Im Rahmen dieses Verfahrens wurden die Leistungen der örtlichen Bauüberwachung und der Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) für die nachstehenden Bauleistungen vergeben:
- Steingrabensiel (Bauwerk 2),
- Schöpfwerk Furtlake (Bauwerk 8),
- Auslauf Regenwasserkanal von Friedensweiler (Bauwerk 3),
-Gewässerausbau von Station 0+450 (Anbindung an fertiggestellten Grabenabschnitt) bis 0+460 (Auslaufbauwerk Siel/Schöpfwerk),
- Gewässerausbau mit Mahlbusen von Station 0+500 (Einlaufbauwerk Siel/Schöpfwerk) bis 0+600 (Anbindungen fertiggestelltem Grabenabschnitt),
-der Unterhaltungsstreifen auf der vorhandenen Baustraße parallel zum Graben vom Durchlass Bauwerk 1 bis zum Auslaufbauwerk ist nach Abschluss der Baumaßnahme wieder herzurichten,
- Errichtung Grundwasserfenster zur Bewässerung,
- Anschluss des Fernmeldekabels (LWL) in der Breitscheidstraße zur Datenübertragung Leitwarte,
- Ausbau der Zufahrt von „An der Lake“ bis zum Schöpfwerk auf der vorhandenen Baustraße parallel zum Grabenausbau (Baustraße aus Bauabschnitt Teil 1),
- Ausbau der Zufahrt von „An der Lake“ bis zum Schöpfwerk auf der vorhandenen Baustraße parallel zum Grabenausbau (Baustraße aus Bauabschnitt Teil 1),
- Errichtung Wendekreis und Wendehammer für Siel / Schöpfwerk,
- Rückbau Lagerplätze, Wiederherstellung Geh- und Radweg von der Breitscheidstraße bis zum Steingraben.

Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:
- Örtliche Bauüberwachung für alle in Kapitel 1 beschriebenen Bauleistungen als Besondere Leistung insb. gemäß HOAI 2013 Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4 und Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2;
- Weitere Besondere / Zusätzliche Leistungen:
• Nachtragsmanagement,
• Kostenkontrolle,
• Unterstützung bei der Fördermittelabrechnung.
Die Bauüberwachung für die Technische Ausrüstung (z. B. Schöpfwerk) ist nicht Gegenstand der Aus-schreibung.