B 73, Ersatzneubau der Ostebrücke bei Hechthausen: Bauoberleitung

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Bauoberleitungsleistungen

Auftraggeber:

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Geschäftsbereich Stade
Harsefelder Straße 2
21680 Stade

Leistungen GVP:

Europaweites Vergabeverfahren nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung und der mit der Bekanntmachung bereitzustellenden Unterlagen
(z. B. Entwurf Aufgaben-/Leistungsbeschreibung)
• Erarbeitung der Matrix für die Wertung der Teilnahmeanträge
• Auswertung der Teilnahmeanträge und Präsentation der Ergebnisse
• Erstellung der Absageschreiben an die nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Ausarbeitung der Aufgaben-/Leistungsbeschreibung und Erarbeitung der Unterlagen zur Erstangebotsaufforderung
• Auswertung der Erstangebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereitung der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen und Moderation, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Erarbeitung der Unterlagen zur Endangebotsaufforderung
• Auswertung der Endangebote
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Erstellung der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
• Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Bearbeitungszeitraum: 03/2020-04/2022

Informationen zum Projekt

Die B 73 ist die wichtigste Verkehrsverbindung zwischen Cuxhaven und Hamburg. Zwischen den Ortschaften Hechthausen und Burweg überführt eine Brücke die Oste (Ostebrücke), einen Nebenfluss der Elbe. Die Oste bildet in diesem Bereich die Grenze zwischen Landkreis Cuxhaven, Samtgemeinde Hemmoor und Landkreis Stade, Samtgemeinde Oldendorf-Himmelpforten.
Im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland plant das Land Niedersachsen, vertreten durch den regionalen Geschäftsbereich Stade der niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr den Ersatzneubau der Ostebrücke im Zuge der B 73 zwischen Hechthausen (Lk Cuxhaven) und Burweg (Lk Stade).
Die Bestandsbrücke über die Oste ist aus dem Jahr 1935 in Stahlverbundbauweise hergestellt. Sie hat eine Länge von insgesamt 111 m über 3 Felder und eine lichte Durchfahrtshöhe von 5 m über dem mittleren Tidehochwasser (MThw). Aufgrund von Untersuchungen hat die Brücke nur noch eine eingeschränkte Tragfähigkeit. Die Restnutzungsdauer wurde 2019 mit 5 Jahren angegeben.
Das neue Brückenbauwerk über die Oste ist ca. 50 m südlich des vorhandenen Bauwerks geplant. Dabei wird die Trasse der B 73 (einschließlich Bauwerk) auf einer Länge von 900 m südlich der vorhandenen B 73 verlegt.
In der ersten Bauphase sind umfangreiche Vorbereitungs- und Erdarbeiten erforderlich. Dazu gehören Infrastruktur der Baustelle, Hochwasserschutz aus Spundwänden, Herstellung der Straßendämme als Vorbelastungsdamm mit Aufgeständerten Gründungspolstern (AGP) und einiges mehr. Anschließend wird die tiefgegründete Brücke als Dreifeldbauwerk erstellt. Die Spannweiten betragen 32 m – 65 m – 32 m. Das Bauwerk wird in Spannbetonweise ausgeführt.
Nach Fertigstellung der Brücke erfolgt der Straßenbau mit Erdarbeiten, Straßenunter- und Oberbau, das Einschleifen der neuen in die alte Fahrbahn und dem Herstellen der Fahrbahnteiler an den Ortseingängen Hechthausen und Burweg.
Schutzeinrichtungen, Markierung und Verkehrsschilder bilden den baulichen Abschluss.
Nach Eröffnung der neuen Trasse wird das alte Brückenbauwerk abgebrochen und der alte Straßendamm auf der Ostseite (Burweger Seite) abgetragen.

Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:
- Objektplanung Ingenieurbauwerke (inkl. Rückbau) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 (Objektbetreuung) gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Radwege) Lph 8 (Bauoberleitung) und Lph 9 (Objektbetreuung) gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
o Kostenkontrolle,
o Kostenfortschreibung / Kostenfeststellung nach AKVS,
o Prüfen von Nachträgen gemäß HVA B-StB (einschließlich Durchführen der Nachtragsverhandlungen),
o Prüfung von Ausschreibungs- und Ausführungsunterlagen und fortgeschriebener Unterlagen Dritter,
o Prüfung der Ausführungsunterlagen aller Ingenieurbauwerke ((z. B. Brückenbauwerk, AGP, Spundwände) gemäß BDV StB – „dem Grunde nach geprüft“ und Weiterleitung an den jeweiligen Prüfingenieur),
o Festlegen und Dokumentieren des Prüflaufs der Unterlagen für die Ingenieurbauwerke,
o Prüfung der Eignung der einzubauenden Baustoffe und schriftliche Freigabemeldung an Bau-Auftragnehmer (Bau-AN) und Auftraggeber (AG),
o Koordinierung und rechtzeitige Information an den AG über anstehende H1- und H2-Prüfungen (Prüfungen werden durch AG beauftragt),
o Mitwirkung bei der Öffentlichkeitsarbeit,
o Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.