B 3 | Südschnellweg in Hannover

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationen-Leistungen

Auftraggeber:

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Zentraler Geschäftsbereich 3
Dezernat 31
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover

Leistungen GVP:

Europaweites Vergabeverfahren nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung und der mit der Bekanntmachung bereitzustellenden Unterlagen
(z. B. Entwurf Aufgaben-/Leistungsbeschreibung)
• Erarbeitung der Matrix für die Wertung der Teilnahmeanträge
• Auswertung der Teilnahmeanträge und Präsentation der Ergebnisse
• Erstellung der Absageschreiben an die nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Ausarbeitung der Aufgaben-/Leistungsbeschreibung und Erarbeitung der Unterlagen zur Erstangebotsaufforderung
• Auswertung der Erstangebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereitung der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen und Moderation, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Erarbeitung der Unterlagen zur Endangebotsaufforderung
• Auswertung der Endangebote
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Erstellung der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
• Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Bearbeitungszeitraum: 03/2022-10/2022

Informationen zum Projekt

Die Bundesstraßen B 3, B 6 und B 65 verlaufen im Süden Hannovers gemeinsam als "Südschnellweg" (SSW) vom Landwehrkreisel im Westen bis zum Seelhorster Kreuz im Osten. Der SSW hat für den Großraum Hannover eine wesentliche verkehrliche Bedeutung und ist Bestandteil des überregionalen Bundesfernstraßennetzes.
Bei dem ca. 3,8 km langen Streckenabschnitt (Landwehrkreisel bis Unterführung der DB-Bahntrasse) handelte es sich um eine 4-streifige Bundesstraße mit Mindestfahrstreifenbreiten und ohne Standstreifen. Die Richtungsfahrbahnen wurden heute durch eine (gemeinsame) Betonleitwand voneinander getrennt. Es fehlten ausreichend Sicherheitsabstände neben den Verkehrsräumen. Insgesamt wurden der Ausbauquerschnitt den heutigen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr gerecht. Der SSW führte im westlichen Planungsbereich durch sensible Bereiche wie die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Auenlandschaft der Leine und bedeutende Erholungsgebiete. Der SSW querte ein rechtlich festgesetztes Überflutungsgebiet der Leine (HQ-100-Gebiet). Im östlichen Planungsabschnitt verlief der SSW durch hoch verdichtete Wohn- und Gewerbegebiete.
Die Planung sah den Ausbau der Strecke auf den heutigen Regelwerken entsprechende Querschnittsbreiten sowie den Ersatz der in naher Zukunft abgängigen Bauwerke vor. Im westlichen Planungsbereich (Landwehrkreisel bis westl. der Schützenallee) erfolgte der Ausbau bestandsorientiert. Die bestehenden Bauwerke werden entsprechend mit verbreitertem Querschnitt ersetzt.
Im östlichen Planungsbereich (westl. der Schützenallee bis Unterführung der DB-Bahntrasse) wurde anstelle der bestehenden Hochstraße über der Willmerstraße ein Tunnel mit den Portallagen westlich der Schützenallee und östlich der Hildesheimer Straße errichtet.
Auf Grund der Verbreiterung des Straßenquerschnitts wurde im westlichen Projektbereich eine Verbreiterung des Straßendamms erforderlich.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:

- Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinationsleistungen (SiGeKo) gemäß Baustellenverordnung.