B 1 Ortsumgehung Burg

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Objektplanung Verkehrsanlagen, (Lph 1 – 2, optional Lph 3 – 4)

Auftraggeber:

Landesstraßenbaubehörde Sachsen-Anhalt
Regionalbereich Mitte
Tessenowstraße 12
39114 Magdeburg

Leistungen GVP:

Europaweites Vergabeverfahren nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Erarbeiten der Matrix für die Bewertung der Bewerbungen
• Auswertung der Bewerbungen und Präsentation der Ergebnisse
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Erstellen der Absageschreiben der nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereiten der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Entwurf Vertrag

Bearbeitungszeitraum: 06/2022 - 02/2023

Informationen zum Projekt

Die zu planende B 1 Ortsumgehung Burg im Landkreis Jerichower Land ist im Bundesverkehrswegeplan (B1-G20-ST) derzeit als 3-streifiger Neubau mit einer Länge von 9,7 km enthalten. Die Gesamtkosten werden auf ca. 31,4 Mio. € brutto (Stand 2014 gemäß PRINS) geschätzt. Die Anmeldelinie zum Bundesverkehrswegeplan ist eine südlich von Burg gelegene Trassenvariante, beginnend an der B1 südlich von Burg, weiter in östliche Richtung über die B 246a und L 52 bis zur B 1 östlich von Burg / OT Reesen. Tras-senvarianten westlich und nördlich von Burg sind ausgeschlossen.
Im Bereich des OT Reesen sind Varianten sowohl nördlich als auch südlich mit bzw. auch ohne Umfahrung des OT Reesen möglich. Die B 1 Ortsumgehung Burg wird der Entwurfsklasse 2 nach RAL (RQ 11,5+) zugeordnet.
Zwangspunkte in der Linienfindung ergeben sich durch den in Planung befindlichen Brückenersatzneubau im Zuge der B1 über das Bahnanschlussgleis der Bundeswehr sowie den fortführenden Gleisverlauf im südlichen Untersuchungsraum der B 1 - Anmeldelinie bis zur B 246a und das Bebauungsplangebiet zwischen der B 246a und der L 52.
Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens ist nach Mitteilung des Ministeriums für Infrastruktur und Digitales Sachsen-Anhalt (MID) nicht erforderlich. Stattdessen wird mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist (Schreiben MID vom 27.01.2022).
Mit den parallel beauftragten Umweltplanungen sind intensive Abstimmungen und Zusammenarbeit erforderlich.


Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:

• Objektplanung Verkehrsanlagen, Lph 1 und 2, optional Lph 3 und 4 gemäß § 47 HOAI i. V. m. An-lage 13, Ziffer 13.1;
• Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- Verkehrsuntersuchung für den Planungsraum,
- Geotechnische Untersuchung für die Vorplanung gemäß M GUB im Linienbestimmungsverfahren,
- Schalltechnische Untersuchungen,
- Lufttechnische Untersuchungen,
- Mitwirkung im Rahmen der Anhörung (Vorplanung, Linienbestimmung),
- Optional: Koordinierter Leitungsplan (Lph 3- 4).