Grunderneuerung und Ausbau BAB 29 Abschnitt 130 sowie Ersatzneubau der Huntebrücke und BW Oldenburg-Hafen

Vergabeverfahren nach VgV zur Beschaffung der Bauoberleitungs- und Bauüberwachungsleistungen

Auftraggeber:

Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordwest
Gradestraße 18
30163 Hannover

Leistungen GVP:

Europaweites Vergabeverfahren nach VgV (offenes Verfahren) mit folgenden Teilleistungen:
- Erstellung Terminplan
- Klärung Beschaffungsumfang
- Erarbeitung Bekanntmachung und der mit der Bekanntmachung bereitzustellenden Unterlagen
(z. B. Ausarbeiten der Aufgaben-/Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderungsunterla-gen)
- Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
- Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
- Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
- Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Bearbeitungszeitraum: 04/2022 - 05/2023

Informationen zum Projekt

Die Bundesautobahn 29 (A 29) stellt als Osttangente Oldenburgs einen wichtigen Bestandteil des Autobahnrings um Oldenburg dar und besitzt für den großstädtischen Raum maßgebende verkehrliche Bedeutung. Die Maßnahme liegt circa vier Kilometer östlich vom Oldenburger Stadtzentrum entfernt. Die Autobahn verläuft in diesem Bereich durch die Wiesen- und Weidelandschaft der Hunteniederung. Im Rahmen der Gesamtmaßnahme wird die Grunderneuerung und der Ausbau der an die Huntebrücke anschließenden Rampenstrecken der A 29 in etwa bis zu den Anschlussstellen (AS) Oldenburg/Ohmstede bzw. Oldenburg/Hafen erfolgen. Hierbei wird der vorhandene Autobahnquerschnitt um jeweils einen Meter pro Fahrtrichtung auf eine Gesamtbreite von 31,00 m (RQ 31) verbreitert. Im Zuge dessen, ist die vorhandene Entwässerung des Autobahnabschnittes einschließlich der Entwässerung der Ersatzneubauten den gültigen Vorschriften entsprechend zu erneuern. Des Weiteren werden die Huntebrücke und das Bauwerk Hafen durch einen Neubau ersetzt.

Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:

- Objektplanung Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke, Lph 8 (Bauoberleitung) gemäß § 47 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1 und § 43 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
- Örtliche Bauüberwachung bei Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerken als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 Anlage 13, Ziffer 13.1 zu § 47 Absatz 2 und Anlage 12, Ziffer 12.1 zu § 43 Absatz 4;

- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
o Führen von digitalen Bauwerksakten;
o Öffentlichkeitsarbeit;
o Prüfung von Ausführungsunterlagen;
o Kostenkontrolle;
o Überwachen des Bauzeitenplanes;
o Besondere Leistungen zur Lph 8 (Objektüberwachung) im Leistungsbild Tragwerksplanung.