abgeschlossenes Referenzprojekt
Neubau A 39, 6./7. Planungsabschnitt: Wittingen bis AS Weyhausen
VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Projektsteuerungsleistungen
Auftraggeber:
Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordwest
Zentrale Vergabestelle
Gradestraße 18
30163 Hannover
Leistungen GVP:
• Europaweites Vergabeverfahren nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Erarbeiten der Matrix für die Bewertung der Bewerbungen
• Auswertung der Bewerbungen und Präsentation der Ergebnisse
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Entwurf Vertragsbedingungen
• Erstellen der Absageschreiben der nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereiten der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
Bearbeitungszeitraum: 02/2023 - 12/2023
Informationen zum Projekt
Der Lückenschluss (Neubau) der A 39 zwischen Lüneburg und Wolfsburg bildet einen wesentlichen Baustein im Rahmen eines länderübergreifenden Verkehrskonzeptes zur Erschließung des norddeutschen Raumes zwischen den Autobahnen A 7 im Westen, der A 24 im Norden, der A 10 im Osten und der A 2 im Süden.
Von den insgesamt 7 Planungsabschnitten liegen die Abschnitte 6 und 7 mit insgesamt 32,3 km Länge im Gebiet der Niederlassung Nordwest der Autobahn GmbH. Die operative Betreuung der Planung für diese Abschnitte liegt in der Außenstelle Wolfenbüttel.
Für die genannten Abschnitte wurden im Rahmen dieser Vergabe die Projektsteuerungsleistungen und im 6. PA das BIM-Management ausgeschrieben.
Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:
- Gesamtkoordination des Bauprojektes von der Projektvorbereitung bis zum Projektabschluss,
- Projektsteuerung gemäß § 2 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 9 (Projektmanagement in der Bau- und Immobilienwirtschaft, 5. Auflage, März 2020), in Verbindung mit Kapitel 10 AHO-Schriftenreihe Heft Nr. 19 (Projektmanagement bei Infrastrukturvorhaben), Projektstufe I bis V; Handlungsbereiche A bis E,
- Teilleistungen des Leistungsbildes Projektleitung (gemäß § 3 AHO Heft Nr. 9 aus März 2020),
- Vergabe-, Vertrags- und Nachtragsmanagement gemäß 1. Auflage DVP-Heft „Projektmanagement bei Infrastrukturvorhaben, Untersuchungen zum Leistungsbild, zur Honorierung und zur Beauftragung von Projektmanagementleistungen im Infrastruktursektor“.
Neben den oben genannten Leistungen sind u. a. folgende Leistungen zu erbringen:
- Betreiben eines eigenen Projektkommunikationssystems,
- Risikomanagementsystemen mit besonderen Anforderungen,
- Mitwirken bei den Vorbereitungen besonderer behördlicher Genehmigungsverfahren (z. B. Planfeststellungsverfahren, Planänderungsverfahren),
- Koordinationsmanagement gemäß Kapitel 10.4 AHO Heft Nr. 19,
- Stakeholdermanagement gemäß Kapitel 3 AHO Heft Nr. 19,
- Einrichtung und Betreiben eines eigenen Planmanagementsystems (digitaler Prüf- und Genehmigungsprozess) - beispielsweise EPLASS,
- Value Engineering gemäß Kapitel 7 AHO Heft Nr. 19,
- Fachliche Prüfung der Vor-, Entwurfs- und Ausführungsplanung der Verkehrsanlage und Ingenieurbauwerke für die Planungs- und Ausführungsfreigabe,
- Fortschreiben von Kostenberechnungen nach AKVS,
- Mitwirken bei der Auswahl, Beschaffung, dem Aufbau und der Einführung von speziellen Informationssystemen,
- Mitwirken beim Kommunikations- und Projektmarketing gemäß VDI-Richtlinien 7000 und 7001, d. h. Organisation von Information und Medienarbeit vor Ort, Sicherstellung der Krisenkommunikation und kontinuierliche Durchführung von Nachbarschaftsdialogen,
- Organisatorisches und baufachliches Unterstützen bei Gerichtsverfahren,
- Prüfen der Rechnungen der ausführenden Unternehmen, soweit die Leistungen nicht durch die Planer erbracht werden,
- Inbetriebnahmemanagement gemäß Kapitel 8 AHO Heft Nr. 19,
- Veranlassen, Koordinieren und Steuern der Beseitigung nach der Abnahme aufgetretener Mängel.