Neuaufstellung des Landschaftsrahmenplanes der Stadt Osnabrück

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung eines Landschaftsrahmenplans

Auftraggeber:

Stadt Osnabrück
Fachdienst Öffentliche Aufträge
Bierstraße 2
49074 Osnabrück

Leistungen GVP:

Leistungen GVP:
• Europaweites Vergabeverfahren nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teil-nahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Erarbeiten der Matrix für die Bewertung der Bewerbungen
• Auswertung der Bewerbungen und Präsentation der Ergebnisse
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Entwurf Vertragsbedingungen
• Erstellen der Absageschreiben der nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nach-fragen
• Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereiten der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, Dokumentation und Auswertung der Verhand-lungsgespräche
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen


Bearbeitungszeitraum: 12/2022 - 1/2024

Informationen zum Projekt

Der Landschaftsrahmenplan (LRP) ist der zentrale Fachplan des Naturschutzes und der Landschaftspflege in Niedersachsen. Auf Ebene der Landkreise und kreisfreien Städte soll er den gegenwärtigen Zustand von Natur und Landschaft, die voraussichtlichen Änderungen, die anzustrebenden Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege sowie die Erfordernisse und Maßnahmen zur Verwirklichung dieser Ziele gutachterlich darstellen und begründen. Entsprechend § 10 Abs. 2 BNatSchG sind Landschaftsrahmenpläne für alle Teile des Landes verbindlich aufzustellen und gemäß § 10 Abs. 4 BNatSchG sind diese Pläne alle zehn Jahre fortzuschreiben.
Der derzeit gültige LRP der Stadt Osnabrück stammt aus dem Jahr 1992. Ergänzend zum LRP hat die Stadt Osnabrück den Landschaftsplanerischen Fachbeitrag zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes (FNP) erarbeitet. Auch dieser Plan ist nunmehr annähernd 20 Jahre alt.
Insofern lieferten die für das Stadtgebiet Osnabrück aufgestellten Planwerke nicht mehr die nötige Grundlage, um auf die gestiegenen Nutzungskonkurrenzen in Natur und Landschaft in angemessener Weise reagieren zu können. Die Stadt Osnabrück hatte sich daher entschieden, den LRP neu aufzustellen bzw. von Grund auf fortzuschreiben. Im Ergebnis sollte der LRP nicht nur als neue Handlungsstrategie und Grundlage dienen, sondern auch die Planungskonzepte der Stadt zu geführt werden.
Im Rahmen der Neuaufstellung mussten nicht nur die aktuellen Anforderungen der Naturschutzgesetzgebung berücksichtigt werden. Grundlage der Bearbeitung war zudem die für Niedersachsen geltenden Methodenstandards der Landschaftsrahmenplanung. Besondere Anforderungen ergaben sich aus der räumlichen Situation der Stadt Osnabrück und den bestehenden Nutzungsstrukturen. Als kreisfreie Stadt mit einem wachstumsbedingt hohen Siedlungsanteil und einem vergleichsweise kleinen Umland sind besondere Anforderungen an die Landschaftsplanung im urbanen und suburbanen Raum gestellt worden. Für den Innen- und Außenbereich im Stadtgebiet wurde derselbe Bearbeitungsmaßstab angesetzt. Dieser lag jedoch, abweichend zu LRP in Trägerschaft von Landkreisen, nicht bei 1:50.000 sondern 1:10.000. Die größere Tiefenschärfe ermöglicht es, Inhalte abzubilden, die vor allem im städtischen Kontext von hoher Bedeutung sind. Die besonderen Anforderungen im Innenbereich konnten es erforderlich machen, von den für Niedersachsen geltenden Methodenstandards abzuweichen, welche im Wesentlichen auf die freie Landschaft ausgerichtet sind. Dies hatte in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen.
Der LRP beschränkte sich zwar grundsätzlich auf die Kernthemen von Naturschutz und Landschaftspflege, er musste jedoch den unterschiedlichen thematischen Schwerpunkten im Innenbereich und der freien Landschaft gerecht werden. Seitens des Auftraggebers wurden kreative Ansätze und Ideen zur Erarbeitung naturschutzfachlich begründeter Ziele und Maßnahmen auch für den Innenbereich erwartet. Um diese Zielaussagen räumlich zu konkretisieren, bedarf es auch dort einer begründeten Raumgliederung. Dies hatte in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber zu erfolgen. Vorlaufende informelle Planungen wie das Freiflächenentwicklungskonzept (FEK) und das Projekt Forschungs- und Entwicklungsvorhaben "Produktiv. Nachhaltig. Lebendig. Grüne Finger für eine klimaresiliente Stadt" können dabei als Grundlage für die weitere Bearbeitung genutzt werden. Der Auftraggeber erwartette darüber hinaus, dass aktuelle Diskussionen und Erkenntnisse zur Landschaftsplanung im Innenbereich berücksichtigt werden. Diesbezüglich wurde auf die BfN-Expertenworkshops "Landschaftsplanung im Innenbereich" (2015) und "Landschaftsplanung im suburbanen Raum" (2017) verwiesen sowie auf das in Bearbeitung befindliche Aktionsprogramm Niedersächsische Stadtlandschaften.

Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:

- Landschaftsrahmenplan Lph 1-4 gem. § 25 HOAI i. V. m. Anlage 6,
- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
1. Biotopverbundplanung auf regionaler Ebene
2. Kommunikationskonzept
3. Umweltbericht
4. Datenaufbereitung im Standard Xplanung