Östliche Umfahrung Buchholz i. d. N. Neubau einer Kreisstraße von der K 28 nördlich Reindorfer Weg bis K 13 nördlich Buenser Weg

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung der Leistungen der Umweltplanung (Landschaftspflegerischer Begleitplan und weitere Umweltfachbeiträge)

Auftraggeber:

Landkreis Harburg – Zentrale Vergabestelle
Schloßplatz 6
21423 Winsen/Luhe

Leistungen GVP:

• Europaweites Vergabeverfahren nach VgV (offenes Verfahren) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Entwurf Vertragsbedingungen
• Beantworten von Nachfragen
• Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen

Bearbeitungszeitraum 07/2023 - 05/2024

Informationen zum Projekt

Der Autoverkehr in der Buchholzer Innenstadt konnte nicht mehr leistungsfähig abgewickelt werden und eine zukunftsfähige Stadtentwicklung war wegen der verkehrlichen Situation kaum möglich. Um die vorhandene und prognostizierte zukünftige Verkehrsbelastung der Innenstadt von Buchholz zu vermindern, das Straßenverkehrsnetz neu zu strukturieren und dessen Leistungsfähigkeit zu verbessern, wurde eine östliche Ortsumfahrung als Kreisstraße geschaffen.
Der Landkreis Harburg bereitete gemeinsam mit der Stadt Buchholz in der Nordheide die Planung der östlichen Ortsumfahrung von Buchholz vor. Die Projektleitung ist beim Betrieb Kreisstraßen angesiedelt worden. Die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens war nach Mitteilung der Unteren Landesplanungsbehörde nicht erforderlich. Stattdessen wurde mit einer landesplanerischen Stellungnahme im Rahmen des straßenrechtlichen Planfeststellungsverfahrens durch die oberste Landesentwicklungsbehörde festgestellt, ob das Vorhaben mit den Erfordernissen der Raumordnung vereinbar ist.

Im Rahmen dieser Vergabe wurden folgende Leistungen vergeben:

• Landschaftspflegerischer Begleitplan Lph 1 bis 4 gemäß § 26 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 7;
• Besondere / Zusätzliche Leistungen:
- Umweltverträglichkeitsstudie Lph 1 bis 4 gemäß HOAI 2021, Anlage 1, Nr. 1.1,
- Faunistische Kartierungen (z. T. optional),
- Kartierungen Biotoptypen, Vegetation und Flora,
- Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag (z. T. optional),
- Bericht zu den voraussichtlichen Umweltauswirkungen des Vorhabens (UVP-Bericht),
- Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie (WRRL),
- Fachbeitrag nach NWaldLG,
- Fachbeitrag Klima,
- Vorbereitung, Mitwirkung und Nachbereitung des Scopingtermins,
- Mitwirken bei der Öffentlichkeitsarbeit,
- Teilnahme an Öffentlichkeitsterminen,
- Teilnahme an Besprechungen,
- Teilnahme an Erörterungsterminen,
- Erarbeiten von Antworten und Stellungnahmen bei Einwendungen.