Bahnübergänge Bremen-Oberneuland

VOF-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Objektplanungsleistungen von Verkehrsanlagen

Auftraggeber:

Amt für Straßen und Verkehr
Herdentorsteinweg 49/50
28195 Bremen

Leistungen GVP:

Vergabemanagement: VOF-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Objektplanungsleistungen von Verkehrsanlagen.

Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach VOF (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Erarbeiten der Matrix für die Bewertung der Bewerbungen
• Auswertung der Bewerbungen und Präsentation der Ergebnisse
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Erstellen der Absageschreiben der nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereiten der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Bearbeitungszeitraum GVP: 02/2012 – 07/2012

Informationen zum Projekt

Das Streckennetz der Deutschen Bahn soll im Bereich einer der Hauptabfuhrstrecken Wanne-Eickel/Bremen/Hamburg für die erhöhte Streckengeschwindigkeit von 200 km/h ausgebaut werden. Sie ist ab dem beseitigten Bahnübergang „Am Hodenberger Deich“ bereits mit dieser Geschwindigkeit befahrbar.

Im Bereich der drei Bahnübergänge „Auf der Heide“, „Mühlenfeldstraße“ und „Rockwinkeler Landstraße“ beträgt die Streckengeschwindigkeit zurzeit noch 160 km/h. Um die Streckenge-schwindigkeit auch auf diesem Streckenabschnitt auf 200 km/h anheben zu können, müssen die drei Bahnübergänge beseitigt werden.

Die Beseitigung der drei Bahnübergänge wird von der Deutschen Bahn AG betrieben. Die Stadtgemeinde Bremen ist nach dem Eisenbahnkreuzungsgesetz jedoch als Kreuzungsbeteiligter von dem Projekt betroffen. Gemäß Eisenbahnkreuzungsgesetz sind die Kreuzungspartner verpflichtet ihre jeweiligen Anlagen selbst zu planen. Somit ist durch die Stadtgemeinde Bremen die Herstellung der Verkehrsanlagen unterhalb der Eisenbahnüberführungsbauwerke und in den entsprechenden (nachfolgend näher dargestellten) Anschlussbereichen zu realisieren. Im Planfeststellungsbeschluss wurde festgelegt, dass an allen drei Bahnübergängen die Straße in einem Trogbauwerk unter der Eisenbahnstrecke unterführt werden sollen.

Im Rahmen dieser Vergabe wurden Leistungen der Bauüberwachung für Verkehrsanlagen gemäß HOAI § 3 Absatz 3, Anlage 2, Ziffer 2.8.8, Leistungen der Objektplanung Verkehrsanlagen gemäß HOAI § 46, Lph 6 und tlw. 7 sowie Besondere Leistungen (Koordinierung der Leitungsträger) vergeben.

Wert vergebene Leistung: 0,4 Mio. €

Baukosten: ca. 7 Mio. €