B 3 Südschnellweg in Hannover – Planung der Tunnelausstattung

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Fachplanungsleistungen (Technische Ausrüstung Tunnel)

Auftraggeber:

Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr
Zentrale Geschäftsbereiche
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover

Leistungen GVP:

Durchführung eines europaweiten Vergabeverfahrens nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Erarbeiten der Matrix für die Bewertung der Bewerbungen
• Auswertung der Bewerbungen und Präsentation der Ergebnisse
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Erstellen der Absageschreiben der nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Auswerten der Erstangebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereiten der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Auswerten der Endangebote
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Bearbeitungszeitraum: 12/2018 - 09/2019

Informationen zum Projekt

Der im Süden Hannovers verlaufende Südschnellweg (B3) ist für den Großraum Hannover von großer verkehrlicher Bedeutung, da er als Ost-West-Tangente zwischen der BAB 2 und der BAB 7 ein wesentlicher Bestandteil der überregionalen Erschließung ist.
Es ist ein kompletter Um-/Ausbau des Streckenabschnitts erforderlich. Im Zuge des Um-/Ausbaus wird nach derzeitiger Planung ein zweiröhriger Tunnel hergestellt. Dieser ist mit den Portallagen westlich der Schützenallee und östlich der Hildesheimer Straße geplant. Die Trassierung folgt weitestgehend der heutigen Trassierung des Südschnellweges. Die Tunnellänge beträgt ca. 800 m. Die Baukosten für den Tunnel betragen ca. 130 Mio. EUR (brutto). Die anrechenbaren Kosten für die Tunnelausrüstung betragen ca. 8 Mio. EUR (netto).

Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:
- Technische Ausrüstung (Tunnelausrüstung) Lph 1 bis 3, optional Lph 5 – 6 für die Anlagengruppen
•1 (Pumpenanlagen / Löschwasserversorgung / DEA),
•3 (Tunnellüftung und Raumbelüftung der Betriebsgebäude),
•4 (Beleuchtung; Fluchtwegkennzeichnungs- und Orientierungsbeleuchtung; Aktive Leiteinrichtungen; Mittel-
spannungsschaltanlagen; Transformatoren; Niederspannungs-schaltanlagen; USV-Anlage mit Batterien; Unterverteiler (Nischen); anteilig Verkabelung (Starkstrom); anteilig Installation Betriebsgebäude (Starkstrom)),
•5 (Notrufsystem; Messtechnik; Brandmeldesysteme; Tunnelfunkanlage; Lautsprecher-anlage; Videoüberwachungsanlage; anteilig Verkabelung (Schwachstrom); anteilig Installation Betriebsgebäude(Schwachstrom), Verkehrsanlagen (Tunnelsperranlage)) und 8 (Zentrale Leittechnik und Steuerung)
gemäß § 55 HOAI i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1;
- Besondere/Zusätzliche Leistungen:
•Lüftungsgutachten.