B 3 Südschnellweg in Hannover

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Gutachterleistungen für bauzeitliche Beweissicherung und Monitoring (Zustandsfeststellung, Baulärm- & Erschütterungsimmissionen)

Auftraggeber:

Niedersächsische Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr
Zentraler Geschäftsbereich 3
Dezernat 31
Göttinger Chaussee 76 A
30453 Hannover

Leistungen GVP:

Europaweites Vergabeverfahren nach SektVO (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Ausarbeitung der Aufgaben-/Leistungsbeschreibung und Erarbeitung der Unterlagen zur Erstangebotsaufforderung
• Auswertung der Erstangebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereitung der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen und Moderation, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Erarbeitung der Unterlagen zur Endangebotsaufforderung
• Auswertung der Endangebote
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Erstellung der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
• Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Bearbeitungszeitraum: 03/2022 - 08/2022

Informationen zum Projekt

Die Bundesstraßen B 3, B 6 und B 65 verlaufen im Süden Hannovers gemeinsam als „Südschnellweg" (SSW) vom Landwehrkreisel im Westen bis zum Seelhorster Kreuz im Osten. Der SSW hat für den Großraum Hannover eine wesentliche verkehrliche Bedeutung und ist Bestandteil des überregionalen Bundesfernstraßennetzes.
Bei dem ca. 3,8 km langen Streckenabschnitt (Landwehrkreisel bis Unterführung der DB-Bahntrasse) handelte es sich um eine 4-streifige Bundesstraße mit Mindestfahrstreifenbreiten und ohne Standstreifen. Insgesamt wurde der Straßenquerschnitt den heutigen verkehrlichen Anforderungen nicht mehr gerecht. Der SSW führte im westlichen Planungsbereich durch sensible Bereiche wie die als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesene Auenlandschaft der Leine und bedeutende Erholungsgebiete. Der SSW querte ein rechtlich festgesetztes Überflutungsgebiet der Leine (HQ-100-Gebiet). Im östlichen Planungsabschnitt verlief der SSW durch hoch verdichtete Wohn- und Gewerbegebiete. Hieraus erwächst im Projekt die Aufgabe, sämtliches Vorgehen im Kontext der Belange der Vielzahl Betroffener und Beteiligter mit Öffentlichkeitsarbeit zu begleiten.
Im östlichen Planungsbereich (westl. der Schützenallee bis Unterführung der DB-Bahntrasse) wurde anstelle der bestehenden Hochstraße über der Willmerstraße ein Tunnel mit den Portallagen westlich der Schützenallee und östlich der Hildesheimer Straße errichtet. Die Tunnelbaustelle befand innerhalb eines dicht besiedelten Bereiches. Nördlich des Südschnellweges befinden sich westlich der Hildesheimer Straße überwiegend eingeschossige Gewerbebauten. Südwestlich der Hildesheimer Straße schließt sich die genannte denkmalgeschützte und mehrgeschossige Wohnbebauung der Hildesheimer Straße an. Östlich der Hildesheimer Straße befiand sich u. a. ein Schulgebäude und überwiegend Einfamilienhäuser.
Aufgrund der Bautätigkeiten, insbesondere der Herstellung von Tunnelsegmenten in offener Bauweise, im innerstädtischen Bereich sowie der denkmalgeschützten Wohnbebauung entlang der Willmerstraße warendie bauzeitlichen Emissionen zu überwachen und hinsichtlich potentieller und tatsächlicher (baulicher) Auswirkungen zu begutachten. Hierbei war vom zunächst aufzunehmenden Ist-Zustand der Gebäude ein bauzeitliches Monitoring vorzunehmen, welches zum einen die auf die anliegenden Objekte wirkenden Schallimmissionen, als auch die durch die Bautätigkeit resultierenden Erschütterungen und etwaige Folgewirkungen bzw. eintretende bauliche Schäden begutachtet.

Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:

• Gutachter für bauzeitliche Beweissicherungs- und Monitoringleistungen (Zustandsfeststellung, Baulärm- & Erschütterungsimmissionen)