Ausbau A 36 zwischen AS Schladen und AS Vienenburg-Ost/Osterwieck

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Objektplanungsleistungen Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke

Auftraggeber:

Die Autobahn GmbH des Bundes
Niederlassung Nordwest
Zentrale Vergabestelle
Gradestraße 18
30163 Hannover

Leistungen GVP:

Europaweites Vergabeverfahren nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung und der mit der Bekanntmachung bereitzustellenden Unterlagen
(z. B. Entwurf Aufgaben-/Leistungsbeschreibung)
• Erarbeitung der Matrix für die Wertung der Teilnahmeanträge
• Auswertung der Teilnahmeanträge und Präsentation der Ergebnisse
• Erstellung der Absageschreiben an die nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfragen
• Ausarbeitung der Aufgaben-/Leistungsbeschreibung und Erarbeitung der Unterlagen zur Erstangebotsaufforderung
• Auswertung der Erstangebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereitung der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vorbereiten)
• Teilnahme an den Verhandlungsgesprächen und Moderation, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsgespräche
• Erarbeitung der Unterlagen zur Endangebotsaufforderung
• Auswertung der Endangebote
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Erstellung der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen
• Mitwirkung bei der Vorbereitung der Vertragsunterlagen

Bearbeitungszeitraum: 05/2022 - 01/2023

Informationen zum Projekt

Die geplante Baumaßnahme befindet sich im Landkreis Goslar und umfasst den Ausbau der Bundesautobahn 36 (A 36) zwischen der Anschlussstelle Schladen (B82) und der Anschlussstelle Osterwieck (L510) auf ca. 3.700 m Länge, sowie den Ersatzneubau der Bauwerke Vi 1 und Vi 2 in der Anschlussstelle Vienenburg und des Bauwerks Vi 3 in der Anschlussstelle Vienenburg Ost/Osterwieck.
Die A36 ist eine Autobahn der Verbindungsstufe I (VFS I). Nach heutigen Entwurfsmaßstäben entspricht insbesondere die vorhandene Querschnittsaufteilung nicht die Anforderungen, die sich aus den "Richtlinien für die Anlage von Autobahnen" (RAA) ableiten lassen würden. Da die Bauwerke aus statischen, wirtschaftlichen und technischen Gründen durch einen Neubau ersetzt werden müssen, sind die vorhandenen Querschnitte und sonstigen Parameter der A36 in dem Ausbaubereich zu überprüfen. Insbesondere die sehr geringen Mittelstreifenbreiten von 2,0 m, die fehlenden Standstreifen in den Bauwerksbereichen, ein zu geringer Radius mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 100 km/h (nördlich Bauwerk Vi 1) sowie die Entwässerung, hier Umplanung auf Retentionsbodenfilter aufgrund der Lage im Wasserschutzgebiet erfordern eine Umplanung des gesamten ca. 3.700 m langen Abschnittes der A36.
Aufgrund der Verbindungsfunktionsstufe I der A36 und der Kategoriegruppe Autobahn (AS I) ist für die
Bemessung die Entwurfsklasse 1A (EKA 1A) zu wählen. Die Streckenabschnitte werden mit einem aktuellen regelkonformen Querschnitt RQ 28 gem. RAA angepasst.
Im Bereich der Maßnahme liegt das FFH-Gebiet "Harly, Ecker und Okertal nördlich Vienenburg" (3939-331, Nds. 123), das Naturschutzgebiet "Oker und Ecker in den LK Goslar und Wolfenbüttel" (BR 00152), das Vogelschutzgebiet "Okertal bei Vienenburg" (DE 4029-401), die Überschwemmungsgebiete der Oker bzw. der Ecker sind vorläufig im Planungsbereich festgelegt. Die Maßnahme befindet sich zudem in dem Wasserschutzgebiet "Börßum" (WSG IIIB).

Im Rahmen des Vergabeverfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:

• Objektplanung Verkehrsanlagen (inkl. Entwässerung), Lph 3 bis 5 gemäß § 47 HOAI i. V. m. Anlage 13, Ziffer 13.1;
• Objektplanung Ingenieurbauwerke (Regenrückhaltebecken) Lph 1 bis 5 gemäß § 43 HOAI i. V. m. Anlage 12, Ziffer 12.1;
• Besondere / Zusätzliche Leistungen:
o Nachweis zum Ausgleich des Retentionsraumverlustes für das Überschwemmungsgebiet,
o Zusammenstellung der Merkblatt-A-Unterlagen für die Brückenbauwerke Vi 1 bis Vi 3,
o Erwidern von Einwendungen im Planfeststellungsverfahren,
o Teilnahme an Terminen im Zuge des Planfeststellungsverfahrens.