Bw 47 – Westliche Bahnhofskanalklappbrücke Grundinstandsetzung

VgV-Vergabeverfahren zur Beschaffung von Fachplanungsleistungen (Technische Ausrüstung)

Auftraggeber:

Landesbetrieb Straßen, Brücken und Gewässer
Geschäftsbereich Konstruktive Ingenieurbauwerke
Sachsenfeld 3 - 5
20097 Hamburg

Leistungen GVP:

• Europaweites Vergabeverfahren nach VgV (Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb) mit folgenden Teilleistungen:
• Erstellung Terminplan
• Klärung Beschaffungsumfang
• Beratung zur Art des Vergabeverfahrens
• Erarbeitung Bekanntmachung
• Erarbeiten der Matrix für die Bewertung der Bewerbungen
• Auswertung der Bewerbungen und Präsentation der Ergebnisse
• Ausarbeiten der Leistungsbeschreibung und Angebotsaufforderung
• Entwurf Vertragsbedingungen
• Erstellen der Absageschreiben der nicht ausgewählten Bewerber / Beantworten von Nachfra-gen
• Auswerten der Angebote und Präsentation der Ergebnisse
• Vorbereiten der Verhandlungsgespräche (Entwerfen der Einladungsschreiben, Protokolle vor-bereiten)
• Teilnahme an Verhandlungsgesprächen, Dokumentation und Auswertung der Verhandlungsge-spräche
• Erstellung Vergabevermerk und Vergabeakte
• Erstellen der Absageschreiben nach GWB / Beantworten von Nachfragen


Bearbeitungszeitraum: 02/2023 - 10/2023

Informationen zum Projekt

Die Westliche Bahnhofskanalklappbrücke in Hamburg sollte im Rahmen der Grundinstandsetzung erneuert werden. Die bewegliche Brücke liegt im Bezirk Harburg und überführt die Straße Kanalplatz im Harburger Binnenhafen über den westlichen Bahnhofskanal. Es handelt sich um eine zweispurige Straße mit einem zweispurigen Radweg (Veloroute 10) auf der Nordseite.
Bei der Grundinstandsetzung sollten die Widerlager möglichst erhalten bleiben. Der Überbau und die Antriebstechnik sollten unter Berücksichtigung der denkmalschutzrechtlichen Anforderungen erneuert werden. Darüber hinaus wurde auch das Schalthaus saniert. Auf Basis der Vorplanung sollte endgültig entschieden werden, ob die Brücke wieder als bewegliche Brücke hergestellt werden sollte. Alternativ sollte sie unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes festgesetzt werden.
Bei dem vorhandenen Brückenbauwerk aus dem Jahre 1954/55 handelt es sich um eine einfeldrige Rollklappbrücke mit unten liegendem Gegengewicht für den Straßenverkehr. Die Roll-Klappbrücke wird elektromechanisch über Elektromotor, Backenbremse, Getriebe, Stirnradvorgelege, Triebstockritzel, Kurbelscheibe mit Triebstockverzahnung und Kurbelstange, die am Gegengewicht zieht, angetrieben. Während des Öffnungsvorganges rollte die Brückenklappe dabei über ihr Rollsegment auf der im Pfeiler verankerten Rollbahn von der Schifffahrtsöffnung weg. Der Öffnungswinkel der Klappe beträgt 75°, die in ca. 60 s erreicht werden.
Der Auftragnehmer hatte die Fachplanung der Technischen Ausrüstung für folgende Maßnahmen zu erbringen:
­ Instandsetzung des Antriebs unter Berücksichtigung des Denkmalschutzes,
­ Instandsetzung/Teilerneuerung der Elektro- und Steuerungstechnik.

Im Rahmen des Verfahrens wurden folgende Leistungen vergeben:

­- Fachplanung Technische Ausrüstung Lph 1 – 3, 5 und 6 gemäß § 55 HOAI 2021 i. V. m. Anlage 15, Ziffer 15.1;

­- Besondere / Zusätzliche Leistungen:
• Mitwirken an Voruntersuchungen,
• Abstimmung Denkmalschutzbelange,
• Übergeordnete Abstimmungstermine,
• Besondere Leistungen BIM gemäß AIA.